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Regierungspolitik & Gesetze 2026-10-07 5 Min. Lesezeit

EU-Kommission legt 'EU KIDS Act' vor: Social-Media-Verbot unter 13 und tägliches 1-Stunden-Limit

Die Europäische Kommission hat den Gesetzesentwurf 'EU KIDS Act' zum Schutz Minderjähriger verabschiedet. Vorgesehen sind ein vollständiges Verbot unter 13 Jahren, elterliche 'Mini-Konten' mit 1 Stunde Tageslimit für 13- bis 15-Jährige sowie das Verbot von endlosem Scrollen.

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Nachrichtenquelle: Europäische Kommission & Reuters (Originalquelle ansehen ↗)

Die Europäische Kommission hat den Verordnungsentwurf 'EU KIDS Act' (Keeping Internet Digital Spaces Accountable and Trustworthy) offiziell angenommen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet EU-weit zu vereinheitlichen. Die vorgeschlagenen Vorschriften gelten verbindlich für soziale Netzwerke, Videoplattformen, Online-Spiele, App-Stores und KI-basierte Chatbots in allen 27 Mitgliedstaaten.

Kernstück der Initiative ist ein gestuftes Altersmodell: Kindern unter 13 Jahren wird der Zugang zu Social-Media-Diensten vollständig untersagt. Für Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren müssen Plattformen elterlich beaufsichtigte 'Mini-Konten' bereitstellen, die über reduzierte Funktionen und eine strikte, systemweite Begrenzung auf maximal eine Stunde Nutzungszeit pro Tag verfügen. Ab 15 Jahren ist ein eigenes Konto erlaubt, unterliegt jedoch weiterhin umfassenden Schutzvorgaben.

Besonders wegweisend ist das Verbot suchtfördernder Designmuster im Sinne des 'Safety-by-Design'-Prinzips. Endloses Scrollen (Infinite Scrolling), manipulative Push-Nachrichten in den Nachtstunden, Gamification-Elemente wie 'Streaks' sowie versteckte Kauffallen werden für Minderjährige untersagt. Zudem kehrt der Entwurf die Beweislast um: Technologieunternehmen müssen künftig nachweisen, dass ihre Dienste das Wohl von Kindern nicht beeinträchtigen.

Um das Alter der Nutzer datenschutzkonform zu verifizieren, setzt die Kommission auf moderne kryptografische Verfahren wie Zero-Knowledge-Proofs. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 26. November 2026, bevor der Vorschlag vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union beraten und verabschiedet wird.

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